Kundenfassung vom 26. September 2026. Dauerhafte Fassung öffnen · Fassung speichern
Octodus – Allgemeine Geschäftsbedingungen (nur für Unternehmer, B2B)
§ 1 Anbieter, Geltungsbereich und Kundenstatus
1. Anbieter und ausschließlicher Vertragspartner für Octodus ist die A‑Z Geschäftsbesorgungs UG (haftungsbeschränkt), Wilhelm-von-Siemens-Straße 16–18, 12277 Berlin, eingetragen beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg unter HRB 239083, vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Sauereßig, E‑Mail: labs@octodus.com, USt-IdNr.: DE351854145.
2. Diese AGB gelten für die Nutzung der Plattform Octodus und für darüber geschlossene Verträge über digitale Leistungen. Andere Unternehmen, Plattformen, Integrationsanbieter oder Zahlungsdienste werden dadurch nicht zu Verkäufern der Octodus-Leistungen.
3. Octodus richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. „Kunde“ ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Verträge schließt der Anbieter ausschließlich mit solchen Unternehmern.
4. Vor jeder kostenpflichtigen Bestellung bestätigt der Kunde, dass er die erworbenen Leistungen für geschäftliche Zwecke nutzt und als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB handelt. Ohne diese Erklärung ist keine Bestellung möglich. Die Angabe einer Firma oder der Wunsch nach einer Rechnung ersetzen diese Erklärung nicht.
5. Handelt eine Person für ein Unternehmen oder einen anderen Dritten, muss sie hierzu vertretungsberechtigt sein. Ein Gruppen- oder Teambeitritt begründet für sich keine Zahlungspflicht.
6. Individualabreden und zwingendes Recht bleiben unberührt.
§ 2 Leistungsgegenstand
1. Octodus stellt nach der jeweiligen Leistungsbeschreibung Zugang zu einer digitalen Plattform bereit. Mögliche Funktionen sind insbesondere KI-gestützte Werkzeuge zur Recherche, Erstellung oder Bearbeitung von Dokumenten, Code und Medien sowie Integrationen und Automationen.
2. Art, Umfang, technische Voraussetzungen, wesentliche Eigenschaften und Preis einer Leistung ergeben sich aus der unmittelbar vor Bestellung angezeigten Leistungsbeschreibung, den Angaben zur Aufladung und Nutzung von Energie und der Vertragsbestätigung.
3. KI-gestützte Ergebnisse können unvollständig, unzutreffend oder nicht exklusiv sein. Der Anbieter schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen, rechtlichen oder tatsächlichen Erfolg, sofern ein solcher nicht ausdrücklich zugesagt wurde. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
4. Individuelle Entwicklungen und Leistungen unter der Bezeichnung „Octo Labs“ bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
§ 3 Registrierung, Bestellung und Vertragsschluss
1. Octodus kann über verschiedene Zugangs- und Bestellwege genutzt werden. Vor jeder Zahlung werden die maßgebliche Leistungsbeschreibung, der Gesamtpreis, die Energiemenge, diese AGB und die Datenschutzerklärung zugänglich und speicherbar gemacht.
2. Die Zustimmung zu diesen AGB erfolgt vor der Zahlung aktiv, zusammen mit der Erklärung nach § 1 Abs. 4, über ein nicht vorausgewähltes Kontrollkästchen: „Ich bestätige, dass ich die erworbenen professionellen Dienstleistungen für geschäftliche Zwecke nutze, als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB handle, und akzeptiere die AGB und die Datenschutzerklärung.“ Zeitpunkt und Textversion der Erklärung werden gespeichert. Ein Datenschutzhinweis ist keine pauschale Einwilligung in Datenverarbeitungen.
3. Kostenpflichtige Bestellungen sind eindeutig als solche gekennzeichnet. Registrierung, Gruppenbeitritt oder die Eingabe von Rechnungsdaten lösen für sich keine Zahlungspflicht aus.
4. Die Bestellung ist das Angebot des Kunden zum Vertragsschluss. Der Vertrag kommt durch ausdrückliche Annahme des Anbieters oder durch Bereitstellung der eindeutig bestellten Leistung zustande.
5. Unmittelbar nach dem Kauf erhält der Kunde von Octodus eine eigene E‑Mail als Vertragsbestätigung. Sie enthält oder übermittelt auf einem dauerhaften Datenträger insbesondere die bestellte Leistung, Preis und Energie und die einbezogenen AGB. Stripe versendet davon getrennt seinen Zahlungsbeleg.
6. Rechnungen dokumentieren ein Geschäft. Sie ändern diese AGB oder Individualabreden nicht stillschweigend.
§ 4 Konto, Teams und Sicherheit
1. Der Kunde muss seine Zugangsdaten angemessen schützen und den Anbieter bei erkennbarer Kompromittierung unverzüglich unter labs@octodus.com informieren.
2. Teamverantwortliche vergeben Rollen und Berechtigungen. Vor kostenpflichtigen Vorgängen muss erkennbar sein, wer den Auftrag erteilen darf und welches Konto zahlt.
3. Der Kunde haftet für fremde Kontonutzung nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine verschuldensunabhängige Überwälzung sämtlicher Missbrauchsrisiken findet nicht statt.
4. Bei konkreten Sicherheitsanzeichen darf der Anbieter verhältnismäßige Schutzmaßnahmen treffen.
§ 5 Energie, Aufträge und Verbrauchsabrechnung
1. „Energie“ ist das vorausbezahlte Nutzungsguthaben von Octodus. Energie ist kein gesetzliches Zahlungsmittel und kein frei übertragbares Drittzahlungsmittel.
2. Bei Aufladungen entsprechen 10 Energie 1,00 Euro netto, 1 Energie 0,10 Euro netto. Die Mindestaufladung beträgt 5,00 Euro netto für 50 Energie. Die Umsatzsteuer wird nach § 6 Abs. 4 zusätzlich berechnet. Vor Zahlung werden Energiemenge, Nettopreis, Umsatzsteuer und Gesamtpreis angezeigt. Energie aus Aufladungen und Energiepaketen verfällt nicht. Der einmalige Erwerb einer Aufladung oder eines Energiepakets begründet weder ein Abonnement noch eine automatische Nachladung. Für Abonnements gilt § 6a.
3. Bei der Bearbeitung von Anfragen wird Energie vom Guthaben abgezogen. Grundlage sind die für die Bearbeitung anfallenden Kosten der KI-Anbieter, Servernutzung und eingesetzten APIs zuzüglich eines prozentualen Aufschlags. Der Verbrauch variiert insbesondere nach Modellen, Werkzeugen, Umfang der Eingaben, berücksichtigtem Kontext, Ergebnissen und Verarbeitungsschritten. Kontext und gespeicherte Memory-Inhalte dienen der Bearbeitung und Fortsetzung von Aufträgen; sie sind kein Modelltraining.
4. Kunden können Guthaben und Energieverbrauch einzelner Anfragen im Dashboard einsehen. Ist das Guthaben erschöpft, wird die Bearbeitung angehalten. Eine Anfrage entspricht nicht einer festen Energiemenge.
5. Abgerechnet wird der tatsächlich angefallene, vertragsgemäße Bearbeitungsaufwand, nicht allein das Erreichen des gewünschten Ergebnisses. Gesetzliche Erfüllungs-, Mängel-, Beendigungs- und Erstattungsrechte bleiben unberührt.
6. Ein erneut bestellter Versuch kann erneut kostenpflichtig sein. Für aufgrund von Plattformfehlern fehlgeschlagene Aufgaben wird keine Energie berechnet; Fehl- und Doppelbelastungen werden korrigiert.
7. Eine Stop-Anweisung verhindert, soweit technisch möglich, neue Vorgänge und beendet laufende Vorgänge möglichst schnell. Bereits vertragsgemäß angefallener Verbrauch wird dadurch nicht automatisch rückgängig gemacht.
8. Octodus tätigt keine Käufe bei Dritten und löst keine sonstigen zahlungspflichtigen Außenaktionen aus, sofern der Kunde dies nicht ausdrücklich autorisiert hat.
9. Für neue Energiepakete gilt der beim Kauf ausgewiesene Gesamtpreis. Bereits abgeschlossene Paketkäufe werden nicht nachträglich verteuert.
10. Änderungen von Verbrauchstarifen werden vor der nächsten betroffenen kostenpflichtigen Nutzung mitgeteilt. Für bereits beauftragte Vorgänge gilt der bei Auftragserteilung vereinbarte Tarif. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§ 6 Preise und Zahlungen
1. Es gelten die unmittelbar vor Bestellung angezeigten Preise, Währungen und steuerlichen Angaben.
2. Zahlungsdienstleister für den externen Octodus-Checkout ist Stripe. Es gelten nur die im konkreten Checkout tatsächlich angebotenen Zahlungsarten.
3. Manuell gebuchte Energie wird erst nach tatsächlichem Geldeingang gutgeschrieben. Fehl- oder Überzahlungen werden bis zur Klärung nicht verbraucht und ohne abweichende Vereinbarung zurückgezahlt.
4. Preise in Euro im Octodus-Checkout sind Nettopreise; die Umsatzsteuer wird im Checkout zusätzlich berechnet. Käufern in Deutschland wird 19 % deutsche Umsatzsteuer berechnet. Unternehmern in einem anderen EU-Mitgliedstaat, deren Umsatzsteuer-Identifikationsnummer über den EU-Dienst VIES bestätigt wird, werden 0 % im Reverse-Charge-Verfahren berechnet; die Steuer schuldet der Käufer. Bestätigt VIES die Nummer nicht, wird deutsche Umsatzsteuer berechnet. Käufern außerhalb der EU werden 0 % berechnet, da die Leistung in Deutschland nicht steuerbar ist.
5. Für jede Zahlung erhält der Kunde eine Rechnung per E‑Mail.
§ 6a Abonnements
1. Ein Abonnement gewährt für jeden Abrechnungszeitraum von 30 Tagen (Zeitraum) eine feste Energiemenge. Die Tarifpreise sind Nettopreise in Euro; die Umsatzsteuer wird nach § 6 Abs. 4 zusätzlich berechnet. Die angebotenen Tarife und Preise werden im Checkout und im Dashboard angezeigt und können sich für neue Abonnements ändern. Die folgende Übersicht dient nur der Information und gibt die am Tag dieser Fassung angebotenen Tarife wieder:
– Plus: 25 Euro netto je Zeitraum; 250 Energie je Zeitraum; kein Übertrag.
– Starter: 79 Euro netto je Zeitraum; 790 Energie je Zeitraum; kein Übertrag.
– Growth: 159 Euro netto je Zeitraum; 1.749 Energie je Zeitraum (1.590 zuzüglich 10 % Bonus); Übertrag bis 600 Energie.
– Scale: 399 Euro netto je Zeitraum; 4.589 Energie je Zeitraum (3.990 zuzüglich 15 % Bonus); Übertrag bis 1.500 Energie.
2. Die Energie eines Zeitraums wird gutgeschrieben, sobald die Zahlung für diesen Zeitraum erfolgreich ist. Energie wird in dieser Reihenfolge verbraucht: zuerst die Energie des laufenden Zeitraums, dann übertragene Energie aus dem vorherigen Zeitraum, dann Energie aus Aufladungen.
3. Übertrag: Endet ein Zeitraum und verlängert sich das Abonnement, wird die in diesem Zeitraum nicht verbrauchte Energie bis zur Übertragsgrenze des Tarifs ausschließlich in den nächsten Zeitraum übertragen; die übrige Energie verfällt. Übertragene Energie verfällt am Ende des Zeitraums, in den sie übertragen wurde, unabhängig davon, ob sie verbraucht wurde; sie wird nicht erneut übertragen und nie über die Übertragsgrenze hinaus angesammelt. Bei Tarifen ohne Übertrag verfällt nicht verbrauchte Energie eines Zeitraums mit dessen Ende.
4. Verlängert sich das Abonnement nicht, weil es gekündigt wurde oder die Verlängerungszahlung endgültig fehlgeschlagen ist, verfällt nicht verbrauchte Abonnement-Energie (Energie des Zeitraums und übertragene Energie) mit dem Ende des bezahlten Zeitraums. Energie, die in einen nie bezahlten Zeitraum übertragen wurde, verfällt, wenn das Abonnement endet.
5. Verlängerung: Das Abonnement verlängert sich am Ende jedes Zeitraums automatisch. Im Checkout ermächtigt der Kunde den Anbieter, die gespeicherte Karte für jede Verlängerung ohne erneute Rückfrage zu belasten (vom Händler ausgelöste Zahlung). Jede Verlängerung wird mit dem Tarifpreis zuzüglich Umsatzsteuer nach derselben steuerlichen Behandlung wie die ursprüngliche Bestellung belastet. Drei Tage vor jeder Verlängerung erhält der Kunde eine Erinnerung per E‑Mail. Wird eine Belastung abgelehnt, wird sie einmal täglich erneut versucht, insgesamt höchstens dreimal; nach der dritten Ablehnung endet das Abonnement. Verlangt die Bank eine Authentifizierung des Kunden, erhält er eine E‑Mail mit einem Bestätigungslink; bis zur Bestätigung wird nichts belastet.
6. Tarifwechsel (Upgrade oder Downgrade) werden mit der nächsten Verlängerung wirksam; der laufende Zeitraum bleibt unverändert.
7. Der Anbieter kann die angebotenen Tarife und die Bedingungen eines Tarifs (Preis, Energiemenge oder Übertragsgrenze) ändern. Eine Änderung gilt für ein bestehendes Abonnement erst ab dem ersten Zeitraum, der beginnt, nachdem der Anbieter sie per E‑Mail mitgeteilt hat, spätestens in der Erinnerung drei Tage vor dieser Verlängerung; der laufende Zeitraum bleibt unverändert. Der Kunde kann vor Beginn dieses Zeitraums kündigen.
8. Kündigung: Der Kunde kann das Abonnement jederzeit im Dashboard kündigen. Die Kündigung verhindert die nächste Verlängerung; Energie und Leistungen des laufenden Zeitraums bleiben bis zu dessen Ende erhalten. Eine anteilige Erstattung für den laufenden oder einen nicht genutzten Teil eines Zeitraums erfolgt nicht. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
9. Erstattet der Anbieter die Zahlung eines Zeitraums ganz oder teilweise, wird die für diesen Zeitraum gewährte Energie im Verhältnis des erstatteten Betrags entzogen; es wird eine Stornorechnung nach § 7 Abs. 7 ausgestellt.
10. Der Kunde erhält folgende E‑Mails: Abonnementbeginn (die Rechnung gesondert); Mitteilung über die Belastung bei Verlängerung mit Rechnung; Erinnerung drei Tage vor jeder Verlängerung; Mitteilung über eine fehlgeschlagene Verlängerung mit dem Termin des nächsten Versuchs oder dem Hinweis auf das Ende des Abonnements; bei Tarifen mit Übertrag eine Zeitraumübersicht bei der Verlängerung mit übertragener und verfallener Energie; Kündigungsbestätigung.
§ 7 Guthaben und Erstattung
1. Bezahltes, noch nicht verbrauchtes Guthaben aus Aufladungen und Energiepaketen verfällt nicht. Gesetzliche Verjährungsregeln bleiben unberührt. Energie aus Abonnements verfällt nach § 6a.
2. Bonusenergie wird getrennt von bezahltem Guthaben ausgewiesen. Bonusbedingungen werden nicht rückwirkend verschlechtert.
3. Mängel-, Rückzahlungs- und sonstige zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt. Ein Bonus ersetzt eine gesetzlich geschuldete Geldrückzahlung nur mit Zustimmung des Kunden.
4. Erstattungsanfragen können über den in Octodus bereitgestellten Anfragebutton oder per E‑Mail an labs@octodus.com gestellt werden. Nach Betätigung des Buttons wird das Team benachrichtigt. Der Vorgang wird manuell geprüft; erforderlichenfalls nimmt das Team Kontakt auf und wickelt eine geschuldete oder vereinbarte Erstattung ab. Dieser Ablauf schränkt gesetzliche Rechte und Fristen nicht ein.
5. Beanstandete Verbräuche werden anhand verfügbarer Systemdaten geprüft und das Ergebnis nachvollziehbar erläutert.
6. Soweit eine Erstattung geschuldet oder vereinbart ist, erfolgt sie grundsätzlich über den ursprünglichen Zahlungsweg. Zwingende Rechte bleiben unberührt.
7. Erstattet der Anbieter eine Zahlung ganz oder teilweise, stellt er eine Stornorechnung mit Bezug auf die ursprüngliche Rechnung aus. Für Abonnements gilt ergänzend § 6a Abs. 9.
§ 8 Aufträge, Integrationen und Außenaktionen
1. Eine Integration gewährt nur den für den jeweiligen Auftrag beschriebenen technischen Zugang. Sie ist keine Blankovollmacht.
2. Veröffentlichungen, Nachrichten, Änderungen oder Löschungen von Daten, Deployments, Käufe und andere Außenaktionen werden nur ausgeführt, wenn der Kunde sie mit ihren wesentlichen Parametern autorisiert hat.
3. Ein Dauerauftrag muss Objekte, Auslöser, Laufzeit oder Widerrufsmöglichkeit, Befugnisse und Budget eindeutig festlegen. Er kann für die Zukunft widerrufen werden.
4. Der Kunde darf Berechtigungen jederzeit für die Zukunft entziehen. Bereits ausgeführte Außenaktionen können technisch oder rechtlich irreversibel sein.
§ 9 Zulässige Nutzung
1. Der Kunde darf nur Inhalte, Konten, Datenquellen und Systeme verwenden, zu deren Nutzung er berechtigt ist.
2. Octodus darf nicht für rechtswidrige Aktivitäten verwendet werden. Untersagt sind insbesondere Rechtsverletzungen, unbefugte Systemzugriffe, Betrug, Phishing, Identitätsmissbrauch, Schadsoftware, Spam, rechtswidrige Datenverarbeitung und ungenehmigter Weiterverkauf von Plattformzugängen.
3. Besonders geschützte Informationen dürfen nur in einem dafür geeigneten und ausdrücklich vereinbarten Verarbeitungsmodus verarbeitet werden.
4. Octodus ersetzt keine Rechts-, Medizin-, Steuer- oder Finanzberatung. Ergebnisse sind vor risikoreicher Verwendung angemessen zu prüfen.
§ 10 Inhalte, Ergebnisse und Nutzungsrechte
1. Rechte des Kunden an bereitgestellten Inhalten verbleiben beim Kunden. Er räumt dem Anbieter die zur Erbringung, Sicherung und Abrechnung der beauftragten Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte ein.
2. Octodus verwendet Kundeninhalte nicht zum Training von KI-Modellen und nicht zur auftragsunabhängigen Verbesserung eigener Systeme. Die Standardvorgabe von Octodus ist auch bei externen KI-Anbietern eine deaktivierte Trainingsnutzung. Die Anbieter Anthropic, OpenAI und Google werden über Geschäftskonten eingesetzt. Einzelheiten und Grenzen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung; ein lückenloser technischer Ausschluss bei jedem Anbieter wird erst nach abgeschlossener Prüfung zugesagt.
3. Soweit an individuell erzeugten Ergebnissen Rechte entstehen und der Anbieter darüber verfügen kann, erhält der Kunde mit vollständiger Zahlung die für den Vertragszweck erforderlichen, übertragbaren Rechte zur Nutzung, Bearbeitung, Vervielfältigung, Verbreitung und kommerziellen Verwertung.
4. Rechte an Octodus, der Plattform, Software, Vorlagen, Marken und allgemein verwendbaren Bestandteilen verbleiben beim Anbieter oder jeweiligen Rechteinhaber. Rechte und Bedingungen Dritter sind zu beachten.
5. KI-Ergebnisse können auch für Dritte ähnlich erzeugt werden, nicht schutzfähig sein oder Rechte Dritter berühren.
§ 11 Datenschutz und Löschung
1. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung: /datenschutz.
2. Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag eines Unternehmenskunden verarbeitet, schließen die Parteien erforderlichenfalls eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
3. Der Kunde kann sein Konto sowie Chats und Dateien über die Löschfunktion in den Einstellungen oder per E‑Mail an datenschutz@octodus.com löschen lassen. Die betroffenen aktiven Daten werden spätestens innerhalb von 24 Stunden gelöscht; betroffene Sicherungskopien spätestens innerhalb von 48 Stunden. Gesetzlich aufzubewahrende Unterlagen werden hiervon getrennt und nur für die Dauer und Zwecke der gesetzlichen Pflicht gespeichert.
4. Für Daten, die an externe Anbieter übermittelt wurden, gelten deren Löschprozesse und rechtliche Pflichten; eine ungeprüfte feste Löschfrist dieser Anbieter wird nicht zugesagt.
5. Bei Teams können berechtigte Teammitglieder entsprechend ihren Rollen auf Inhalte zugreifen.
§ 12 Verfügbarkeit, Sicherheit und Änderungen
1. Eine bestimmte Verfügbarkeit oder Reaktionszeit wird nur geschuldet, wenn ein Service Level ausdrücklich vereinbart wurde. Gesetzliche Pflichten bleiben unberührt.
2. Funktionen dürfen aus triftigen Gründen geändert werden, insbesondere zur Sicherheit, Rechtseinhaltung oder technischen Kompatibilität. Änderungen erfolgen nicht willkürlich.
3. Über nicht nur unerhebliche Änderungen wird innerhalb angemessener Frist informiert. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§ 13 Laufzeit, Kündigung und Sperre
1. Laufzeit und ordentliche Kündigungsrechte ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung; für Abonnements gilt § 6a. Gesetzliche Beendigungsrechte bleiben unberührt.
2. Der Anbieter darf ein Konto oder Funktionen nur verhältnismäßig sperren, wenn ein wichtiger Vertragsverstoß, fällige Nichtzahlung oder eine konkrete Sicherheitsgefahr vorliegt.
3. Eine Sperre führt nicht zum Verfall bezahlten Guthabens. Bei Vertragsende werden keine neuen Aufträge begonnen; laufende Aufträge werden technisch möglichst schnell gestoppt und bis dahin vertragsgemäß abgerechnet.
§ 14 Haftung
1. Die Parteien haften nach den gesetzlichen Vorschriften.
2. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung ist unbeschränkt.
3. KI-Einsatz, Drittanbieter oder Ausfälle angebundener Dienste führen nicht pauschal zum Ausschluss der Haftung des Anbieters.
§ 15 Änderungen der AGB, Recht und Gerichtsstand
1. Es gilt die bei Vertragsschluss wirksam einbezogene AGB-Version. Neue Fassungen gelten nicht rückwirkend für abgeschlossene Einzelgeschäfte oder bestehendes Guthaben.
2. Änderungen für laufende Vertragsverhältnisse bedürfen einer wirksamen Vereinbarung oder gesetzlichen Grundlage. Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Für Änderungen der Bedingungen eines Abonnementtarifs gilt § 6a Abs. 7.
3. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dieses abdingbar ist.
4. Für Gerichtsstand und internationale Zuständigkeit gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 16 Beschwerden
1. Beschwerden können an A‑Z Geschäftsbesorgungs UG (haftungsbeschränkt), Wilhelm-von-Siemens-Straße 16–18, 12277 Berlin, E‑Mail labs@octodus.com, gerichtet werden.
Anlage 1 – Energie: Aufladung und Nutzung
Stand: 26.09.2026
10 Energie = 1,00 Euro netto; 1 Energie = 0,10 Euro netto. Die Mindestaufladung von 5,00 Euro netto entspricht 50 Energie. Die Umsatzsteuer wird nach § 6 Abs. 4 zusätzlich berechnet; der vor Zahlung angezeigte Gesamtpreis enthält sie. Energie aus Aufladungen und Energiepaketen verfällt nicht. Abonnements mit Energie je Zeitraum regelt § 6a.
Die Beispiele beschreiben Guthabenmengen, keine zugesagte Anzahl von Anfragen oder Ergebnissen und keinen Mengenrabatt.
Der Energieverbrauch beruht auf den für die Bearbeitung anfallenden Kosten der KI-Anbieter, Servernutzung und APIs zuzüglich eines prozentualen Aufschlags. Er variiert nach Modellen, Werkzeugen und Umfang der Verarbeitung. Guthaben und Verbrauch einzelner Anfragen sind im Dashboard einsehbar. Kontext und Memory verbessern die auftragsbezogene Bearbeitung; sie sind kein Modelltraining.
Ergänzung zu § 13: Löschung bereitgestellter Apps bei negativem Eigentümersaldo
Bei Apps, die über Octo Apps bereitgestellt werden, kann die bereitgestellte App gelöscht werden, wenn das Guthaben des App-Eigentümers 30 aufeinanderfolgende Kalendertage unter null bleibt. Ihr Quellcode bleibt erhalten. Bei der Löschung der bereitgestellten App gehen die in ihr gespeicherten Daten dauerhaft und unwiederbringlich verloren. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
Ergänzende Konkretisierung zu §§ 3 und 7: Vertragsunterlagen und Erstattungsanfragen
Die eigene Vertragsbestätigung von Octodus enthält den Verkäufer, die eindeutige Bestellreferenz, das bestellte Paket, den Gesamtpreis, die Energiemenge sowie die beim Kauf geltenden Dokumentversionen. Sie übermittelt die einbezogenen AGB als versionierte PDF-Anlage oder in gleichwertig dauerhaft speicherbarer Form. Die Erklärung nach § 1 Abs. 4 und § 3 Abs. 2 wird einschließlich ihres Zeitpunkts und ihrer Textversion dokumentiert. Ein ausschließlich editierbarer Dokumentlink genügt hierfür nicht. Der separate Zahlungsbeleg von Stripe ersetzt diese Vertragsbestätigung nicht.
Der Button „Erstattung anfragen“ ist an die betreffende Bestellung gebunden. Octodus bestätigt den Eingang der Anfrage und benachrichtigt das Team. Der Button löst keine automatische Auszahlung aus; Prüfung und Abwicklung erfolgen manuell. Eine Anfrage per E-Mail an labs@octodus.com bleibt möglich; zwingende gesetzliche Rechte und Fristen werden nicht eingeschränkt.
Eine Zustimmung zur Trainingsnutzung ist keine Kaufvoraussetzung.