DE: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fassung vom 26. September 2026. Gilt für Bestellungen, bei denen diese Fassung bereitgestellt und angenommen wird; frühere Verträge werden nicht rückwirkend geändert.
1. Parteien Und Geltungsbereich
Octomatica / Octodus (der „Dienst“) wird von dem vor Zahlung ausdrücklich genannten Anbieter erbracht. Nur das passende Anbietermodul gilt:
Deutscher Anbieter: A-Z Geschäftsbesorgungs UG (haftungsbeschränkt), Amtsgericht Berlin (Charlottenburg), HRB 239083, Wilhelm-von-Siemens-Straße 16-18, 12277 Berlin, Germany, vertreten durch Geschäftsführer Oliver Sauereßig; labs@octodus.com.
Der Dienst richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, also an Unternehmen und an natürliche Personen, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Verträge schließt der Anbieter ausschließlich mit solchen Unternehmern. Der Kunde handelt für ein Unternehmen oder eine Organisation, das oder die er betreibt oder vertreten darf. Die Oberflächensprache bestimmt den Anbieter nicht. Bestellung, Rechnung und Zahlungsempfänger müssen übereinstimmen; Unstimmigkeiten sind vor Zahlung zu melden.
2. Leistungsgegenstand
Der Anbieter stellt Zugang zur Plattform, KI-Rechenleistung und Werkzeugen für Recherche, Dokumente, Code, Medien, Integrationen und Automatisierung bereit. Soweit ein gesonderter Auftrag kein bestimmtes Ergebnis zusagt, wird die Nutzung vergütet, nicht ein garantierter wirtschaftlicher Erfolg. Technische und funktionale Eigenschaften des Angebots werden vor der Bestellung mitgeteilt. Individuelle Entwicklung oder Implementierung einschließlich Octo Labs erfordert eine gesonderte Vereinbarung über Umfang, Preis und Abnahme; diese AGB ersetzen sie nicht.
3. Vertragsschluss Und Unterlagen
Vor der Bestellung kann der Kunde Angaben prüfen und berichtigen sowie AGB, Angebot, Tarif und Datenschutzhinweise lesen. Die Annahme der AGB erfolgt durch eine aktive Erklärung. Die Kenntnisnahme der Datenschutzhinweise ist keine Einwilligung in jede Datenverarbeitung. Vor jeder kostenpflichtigen Bestellung bestätigt der Kunde in einer erforderlichen, nicht vorausgewählten Erklärung, dass er die Leistungen für geschäftliche Zwecke erwirbt, als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB handelt und diese AGB und die Datenschutzerklärung akzeptiert. Zeitpunkt der Erklärung und Version ihres Textes werden gespeichert. Eine Zahlungspflicht erfordert eine eindeutig bezeichnete Bestätigung; Registrierung oder Rechnungsdownload allein genügen nicht.
Bei einer Onlinebestellung kommt der Vertrag mit der Bestätigung der Annahme durch den Anbieter zu den angezeigten Bedingungen zustande; Zahlungen für nicht angenommene Bestellungen werden erstattet. Für Rechnungsbestellungen gilt Ziffer 6. Die Bestätigung enthält Anbieter, Leistung, Preis, Energiemenge und geltende Bedingungen mit speicherbarer Dokumentenkopie. Individuelle Vereinbarungen gehen im vereinbarten Umfang vor; zwingendes Recht geht stets vor. Eine Rechnung darf diese AGB nicht verdeckt ändern.
4. Konten, Arbeitsbereiche Und Teams
Der Kunde macht zutreffende Angaben und schützt den Kontozugang. Unternehmensvertreter müssen zur Bestellung berechtigt sein. Arbeitsbereichsrechte und ausgewählter Zahler bestimmen, wer kostenpflichtige Aufgaben starten darf; die bloße Teilnahme begründet keine Zahlungspflicht für fremde Bestellungen. Der Kunde verwaltet die von ihm erteilten Zugriffe und meldet einen Missbrauchsverdacht. Seine Verantwortung für berechtigte Nutzer richtet sich nach Gesetz und vereinbarten Befugnissen, nicht nach einer pauschalen Übertragung sämtlicher Plattformrisiken.
5. Energie, Preise Und Verbrauch
Energie ist eine interne Nutzungseinheit, kein Gesellschaftsanteil und kein Zahlungsmittel gegenüber Dritten. Vor Zahlung werden Währung, Gesamtpreis, steuerliche Behandlung, bezahlte Energie, Bonus und zwingende Gebühren angezeigt. Es gilt der Preis der jeweiligen Bestellung. Bei Aufladungen entsprechen 10 Energie 1 Euro netto. Die Mindestaufladung beträgt 5 Euro netto (50 Energie). Energie aus Aufladungen und Energiepaketen verfällt nie. Der Kauf einer Aufladung oder eines Energiepakets begründet für sich weder ein Abonnement noch eine Ermächtigung zu automatischen Abbuchungen; für Abonnements gilt Ziffer 5a.
Der Verbrauch richtet sich nach dem vor Nutzung bereitgestellten und in der Bestellbestätigung bezeichneten Tarif, der kostenpflichtige Modellberechnungen, Werkzeuge, Faktoren, Rundung und Wiederholungen erläutert. Ein fester Vorabpreis pro Aufgabe wird nicht zugesagt. Der tatsächliche Verbrauch erscheint im Nutzungsverlauf; auf Anfrage werden Buchungen erläutert. Ein erfolgloses oder unvollständiges Ergebnis kann nach den offengelegten Regeln tatsächlichen vergütungspflichtigen Verbrauch verursachen; Mängelrechte bleiben unberührt.
Eine vom Kunden gewünschte Wiederholung kann eine neue kostenpflichtige Operation sein. Automatische Wiederholungen berechtigen nicht zu verdeckten Mehrkosten. Doppelte Belastungen und Verbrauch aufgrund eines bestätigten Plattformfehlers werden korrigiert. Nach einer Stoppanweisung werden neue Operationen technisch schnellstmöglich beendet; bereits ausgeführte Operationen werden nicht automatisch rückgängig gemacht. Nicht offengelegte und nicht beauftragte externe Käufe begründen keine Zahlungspflicht des Kunden. Bei erschöpftem Guthaben kann neue kostenpflichtige Arbeit pausieren; ein unbegrenzter Kredit wird nicht gewährt.
Preise in Euro im Octodus-Checkout sind Nettopreise; die Umsatzsteuer wird im Checkout zusätzlich berechnet. Käufern in Deutschland wird 19 % deutsche Umsatzsteuer berechnet. Unternehmern in einem anderen EU-Mitgliedstaat, deren Umsatzsteuer-Identifikationsnummer über den EU-Dienst VIES bestätigt wird, werden 0 % im Reverse-Charge-Verfahren berechnet; die Steuer schuldet der Käufer. Bestätigt VIES die Nummer nicht, wird deutsche Umsatzsteuer berechnet. Käufern außerhalb der EU werden 0 % berechnet, da die Leistung in Deutschland nicht steuerbar ist.
5a. Abonnements
Ein Abonnement gewährt für jeden Abrechnungszeitraum von 30 Tagen eine feste Energiemenge. Die Tarifpreise sind Nettopreise in Euro; die Umsatzsteuer wird im Checkout nach Ziffer 5 zusätzlich berechnet. Die angebotenen Tarife und Preise werden im Checkout und im Dashboard angezeigt und können sich für neue Abonnements ändern. Nur zur Information: Am Tag dieser Fassung werden folgende Tarife angeboten:
- Plus: 25 Euro netto je Zeitraum; 250 Energie je Zeitraum; kein Übertrag.
- Starter: 79 Euro netto je Zeitraum; 790 Energie je Zeitraum; kein Übertrag.
- Growth: 159 Euro netto je Zeitraum; 1.749 Energie je Zeitraum (1.590 zuzüglich 10 % Bonus); Übertrag bis 600 Energie.
- Scale: 399 Euro netto je Zeitraum; 4.589 Energie je Zeitraum (3.990 zuzüglich 15 % Bonus); Übertrag bis 1.500 Energie.
Die Energie eines Zeitraums wird gutgeschrieben, sobald die Zahlung für diesen Zeitraum erfolgreich ist. Energie wird in dieser Reihenfolge verbraucht: zuerst die Energie des laufenden Zeitraums, dann aus dem vorherigen Zeitraum übertragene Energie, dann Energie aus Aufladungen.
Übertrag: Endet ein Zeitraum und verlängert sich das Abonnement, wird die in diesem Zeitraum nicht verbrauchte Energie bis zur Übertragsgrenze des Tarifs ausschließlich in den nächsten Zeitraum übertragen; die übrige Energie verfällt. Übertragene Energie verfällt am Ende des Zeitraums, in den sie übertragen wurde, unabhängig davon, ob sie verbraucht wurde; sie wird nicht erneut übertragen und nie über die Übertragsgrenze hinaus angesammelt. Bei Tarifen ohne Übertrag verfällt nicht verbrauchte Energie eines Zeitraums mit dessen Ende.
Verlängert sich das Abonnement nicht, weil es gekündigt wurde oder die Verlängerungszahlung endgültig fehlgeschlagen ist, verfällt nicht verbrauchte Abonnement-Energie (Energie des Zeitraums und übertragene Energie) mit dem Ende des bezahlten Zeitraums. Energie, die in einen nie bezahlten Zeitraum übertragen wurde, verfällt, wenn das Abonnement endet.
Verlängerung: Das Abonnement verlängert sich am Ende jedes Zeitraums automatisch. Im Checkout ermächtigt der Kunde den Anbieter, die gespeicherte Karte für jede Verlängerung ohne erneute Rückfrage zu belasten (vom Händler ausgelöste Zahlung). Jede Verlängerung wird mit dem Tarifpreis zuzüglich Umsatzsteuer nach derselben steuerlichen Behandlung wie die ursprüngliche Bestellung belastet. Drei Tage vor jeder Verlängerung wird eine Erinnerungs-E-Mail versandt. Wird eine Belastung abgelehnt, wird sie einmal täglich erneut versucht, insgesamt höchstens dreimal; nach der dritten Ablehnung endet das Abonnement. Verlangt die Bank eine Authentifizierung des Kunden, sendet der Anbieter eine E-Mail mit einem Bestätigungslink; bis zur Bestätigung wird nichts belastet.
Tarifwechsel (Upgrade oder Downgrade) werden mit der nächsten Verlängerung wirksam; der laufende Zeitraum bleibt unverändert. Der Anbieter kann die angebotenen Tarife und die Bedingungen eines Tarifs (Preis, Energiemenge oder Übertragsgrenze) ändern. Eine Änderung gilt für ein bestehendes Abonnement erst ab dem ersten Zeitraum, der beginnt, nachdem der Anbieter sie per E-Mail mitgeteilt hat, spätestens in der Erinnerung drei Tage vor dieser Verlängerung; der laufende Zeitraum bleibt unverändert. Der Kunde kann vor Beginn dieses Zeitraums kündigen.
Kündigung: Der Kunde kann jederzeit im Dashboard kündigen. Die Kündigung verhindert die nächste Verlängerung; Energie und Leistungen des laufenden Zeitraums bleiben bis zu dessen Ende erhalten. Eine anteilige Erstattung für den laufenden oder einen nicht genutzten Teil eines Zeitraums erfolgt nicht. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
Erstattungen und Rechnungen: Jede Zahlung wird per E-Mail in Rechnung gestellt. Erstattet der Anbieter die Zahlung eines Zeitraums ganz oder teilweise, wird die für diesen Zeitraum gewährte Energie im Verhältnis des erstatteten Betrags entzogen; eine Stornorechnung wird nach Ziffer 7 ausgestellt.
Der Abonnent erhält folgende E-Mails: Abonnementbeginn (die Rechnung gesondert); Belastungsmitteilung zur Verlängerung mit Rechnung; Erinnerung drei Tage vor jeder Verlängerung; Mitteilung über eine fehlgeschlagene Verlängerung mit dem nächsten Versuchstermin oder dem Hinweis auf das Ende des Abonnements; bei Tarifen mit Übertrag eine Zeitraumübersicht bei der Verlängerung mit übertragener und verfallener Energie; Kündigungsbestätigung.
6. Unternehmenszahlung Auf Rechnung
Ein berechtigter Vertreter gibt Unternehmensdaten und Betrag ein, prüft Zweck sowie Zielkonto/Zahler und lädt die Rechnung herunter. Die Rechnung bietet die bezeichnete Aufladung zu ihren angegebenen Bedingungen an; ihr Download ist weder Zahlung noch Verpflichtung zur Zahlung. Ohne gesonderte Vereinbarung bedeutet vollständige oder teilweise Zahlung entsprechend der Rechnung Annahme im bezahlten Umfang. Die Rechnung verweist auf eine bestimmte zugängliche AGB-Fassung.
Nach tatsächlichem Geldeingang ordnet ein berechtigter Administrator die Zahlung manuell zu und schreibt Energie für den vollständig oder teilweise eingegangenen Betrag zu den Rechnungsbedingungen gut. Je Eingang werden Geldbetrag, entsprechende Energie und bereits gutgeschriebener Anteil erfasst. Bei Nachzahlung wird nur der neue, noch nicht gutgeschriebene Betrag berücksichtigt. Überweisungsauftrag oder Bildschirmfoto allein beweisen den Eingang nicht. Erneute Bearbeitung erzeugt keine doppelte Gutschrift; der unbezahlte Rechnungsanteil wird nicht als bezahlt markiert. Eine Vorauszahlung erfüllt nicht sämtliche künftigen Leistungen und beseitigt keine Erstattungsrechte. Eine administrative Zuwendung ohne Geldeingang ist eine gesonderte Gutschrift, keine Rechnungszahlung und keine Erhöhung des erstattungsfähigen Geldguthabens.
Teilzahlungen können nach Zuordnung ohne Abwarten der Restzahlung gutgeschrieben werden. Überzahlungen, falsche Verwendungszwecke und Zahlungen auf aufgehobene oder abgelaufene Angebote erfordern eine vereinbarte Zuordnung; strittige Beträge werden vorher nicht verbraucht, und ohne Einigung wird ungenutztes Geld an den Zahler zurückgezahlt. Diese AGB bestimmen weder Rechnungsverfall noch eine feste manuelle Bearbeitungsfrist. Eine in der einzelnen Rechnung genannte Zahlungsfrist betrifft das Zahlungsangebot, nicht die Nutzungsdauer der Energie. Der Kunde kann den Bearbeitungsstand beim Anbieter erfragen; gesetzliche Fristen bleiben unberührt.
Steuerunterlagen richten sich nach dem tatsächlichen Anbieterstatus und dem Gesetz. Eine Zahlungsrechnung ersetzt keinen gesetzlich erforderlichen Beleg. Umsatzsteuerbefreiung, NPD, Reverse Charge und ein Leistungsabnahmeprotokoll gelten nicht automatisch für jeden Anbieter. Änderungen gespeicherter Rechnungsdaten schreiben frühere Rechnungen nicht um; Berichtigungen werden gesondert dokumentiert.
7. Guthaben, Erstattung Und Beanstandungen
Ungenutzte bezahlte Energie aus Aufladungen und Energiepaketen verfällt nicht. Energie aus Abonnements verfällt nach Ziffer 5a. Boni sind keine vom Kunden eingezahlten Geldbeträge und werden nicht in Geld erstattet; ihre Bedingungen werden bei Gewährung offengelegt und nicht rückwirkend verschlechtert. Bezahltes Guthaben und Boni werden getrennt erfasst. Die Verbrauchsreihenfolge wird im Tarif offengelegt und nicht rückwirkend geändert.
Der Kunde kann die weitere Nutzung beenden und Erstattung ungenutzter bezahlter Energie aus Aufladungen und Energiepaketen zum Erwerbspreis unter Berücksichtigung tatsächlicher Nutzung und früherer Erstattungen verlangen. Hierfür wird keine gesonderte Gebühr berechnet. Die Erstattung erfolgt an den Zahler über das ursprüngliche Zahlungsmittel, sofern kein anderer zulässiger Weg vereinbart wird. Fehler können mit Bestell- oder Aufgabenreferenz gemeldet werden; der Anbieter prüft die Buchungen und erläutert die Berechnung. Fehlende vollständige technische Protokolle beim Kunden schließen Ansprüche nicht aus. Eine gesetzlich geschuldete Geldzahlung wird nicht ohne Zustimmung durch Boni ersetzt. Jede Zahlung wird per E-Mail in Rechnung gestellt. Erstattet der Anbieter eine Zahlung ganz oder teilweise, stellt er eine Stornorechnung mit Bezug auf die ursprüngliche Rechnung aus. Für Erstattungen von Abonnementzahlungen gilt ergänzend Ziffer 5a.
Zwingende gesetzliche Rechte auf Abhilfe, Minderung, Schadensersatz und Erstattung bleiben unberührt.
8. Aufträge Und Externe Handlungen
Der Kunde bestimmt Aufgabe und erlaubte Ressourcen. Das Verbinden einer Integration ermöglicht technischen Zugriff, ist aber keine Erlaubnis für beliebige Handlungen. Veröffentlichungen, externe Nachrichten, Datenänderungen oder Löschungen, Bereitstellungen und externe Käufe sind nur innerhalb ausdrücklicher Aufträge zulässig. Sind Handlung und wesentliche Parameter nicht umfasst, ist vor Ausführung eine gesonderte Bestätigung eines berechtigten Nutzers erforderlich. Ein wiederkehrender Auftrag muss Handlungen, Objekte, Auslöser und Ausgabengrenzen bestimmen; er ist keine unbeschränkte Vollmacht.
Die Befugnis kann für künftige Handlungen über den Aufgabensteuerungskanal oder Support widerrufen werden. Bereits ausgeführte Handlungen können unumkehrbar sein. Der Kunde prüft wichtige Ergebnisse; dies entlastet den Anbieter nicht bei Überschreitung vereinbarter Befugnisse. Diese Regelung verspricht nicht, dass jeder KI-Fehler technisch verhindert werden kann.
9. Integrationen Und Zulässige Nutzung
Der Kunde stellt nur rechtmäßig autorisierbare Zugänge und Materialien bereit und beachtet anwendbare Bedingungen verbundener Dienste. Verbindungsmethoden und Berechtigungsumfang werden beim Verbinden erläutert; Zugriffe sind widerrufbar. Die Unveränderlichkeit externer APIs wird nicht garantiert; eigene Pflichten des Anbieters bleiben bestehen.
Rechtswidrige Tätigkeiten, Rechtsverletzungen, unbefugte Zugriffe, schädliche Nutzung, Umgehung von Schutzmaßnahmen und unerlaubter Weiterverkauf des Zugangs sind untersagt. Unabdingbare Rechte einschließlich zulässiger Interoperabilitätsuntersuchungen bleiben unberührt. Besonders geschützte Daten dürfen nicht in einem Modus übermittelt werden, für den die erforderlichen rechtlichen und technischen Maßnahmen nicht vereinbart sind. KI ersetzt weder rechtliche, medizinische oder finanzielle Fachberatung noch menschliche Entscheidungen.
10. Materialien Und Ergebnisse
Rechte an Eingaben verbleiben bei den Berechtigten. Der Kunde räumt nur die zur Leistungserbringung erforderlichen Rechte zur Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung über vereinbarte Funktionen ein. Dies ist keine allgemeine Werbe-, Veröffentlichungs- oder Modelltrainingslizenz.
Im Verhältnis der Parteien stehen Rechte an kundenspezifisch erzeugten Ergebnissen dem Kunden zu, soweit sie entstehen und eingeräumt werden können; erforderliche übertragbare Rechte des Anbieters daran werden dem Kunden zur Nutzung, Bearbeitung und Verbreitung eingeräumt. Der Anbieter behält Plattformrechte, beansprucht aber nicht allein aufgrund der Erstellung durch die Plattform Rechte an den Ergebnissen. Ergebnisse dürfen exportiert und außerhalb des Dienstes auch gewerblich genutzt werden, unter Beachtung des Gesetzes und fremder Rechte. Bibliotheken, Modelle und Medien behalten ihre Lizenzen; wesentliche Einschränkungen werden vor Auswahl des betreffenden Modus mitgeteilt. KI-Ergebnisse können nicht einzigartig oder nicht ausschließlich schutzfähig sein.
11. Daten Und Vertraulichkeit
Die Verarbeitung von Konto- und Rechnungsdaten, Nachrichten, Dateien, Ergebnissen, technischen Aufzeichnungen und Projektgedächtnis wird in den bei Bestellung bereitgestellten und in der Bestätigung bezeichneten Datenschutzhinweisen beschrieben, einschließlich Zwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Übermittlungen, Speicherfristen oder Kriterien und Rechten. Diese AGB ersetzen weder Datenschutzhinweise, erforderliche gesonderte Einwilligungen noch einen Auftragsverarbeitungsvertrag für einschlägige Verarbeitung im Kundenauftrag.
Jede Partei nutzt nicht öffentliche Materialien der anderen zur Vertragserfüllung und legt sie nur berechtigten Teilnehmern, erforderlichen Dienstleistern unter angemessenen Verpflichtungen oder aufgrund gesetzlicher Vorgaben offen. Teamzugriffe sind vor dem Hochladen zu berücksichtigen. Nachrichtenlöschung, Verlassen des Arbeitsbereichs, Trennung einer Integration und Kontolöschung haben unterschiedliche Folgen. Löschanträge werden für die bezeichneten Daten einschließlich verwalteter Kopien und Gedächtnisinhalte unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrung geprüft. Dieses Dokument verspricht weder einen lückenlosen Trainingsausschluss bei allen Vorlieferanten noch ein einziges Verarbeitungsland oder sofortige Backuplöschung.
12. Verfügbarkeit Und Leistungsänderungen
Wartung oder Störungen können die Verfügbarkeit vorübergehend beeinträchtigen; ohne gesonderte Vereinbarung gilt kein festes SLA. Anforderungen an Qualität, Sicherheit, Bereitstellung und erforderliche Aktualisierungen bleiben bestehen. Funktionen können aus triftigen Gründen der Sicherheit, Rechtsbefolgung oder Kompatibilität mit externen Systemen geändert werden. Wesentliche Verschlechterungen erfolgen nicht willkürlich. Wesentliche Änderungen, ihr Zeitpunkt und Kundenrechte werden vorab in speicherbarer Form mitgeteilt, außer bei gesetzlich zulässigen Eilmaßnahmen. Sämtliche zwingenden Anforderungen an Mitteilung, Kostenfreiheit, fortbestehenden Zugang, Beendigung und Erstattung bleiben unberührt.
13. Sperrung, Beendigung Und Export
Der Kunde kann den Vertrag für die Zukunft beenden und Export sowie Abrechnung verlangen. Der Anbieter darf erforderliche Funktionen bei wesentlichem Verstoß, Nichtzahlung oder konkreter Sicherheitsgefahr beschränken. Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein; soweit möglich, werden vorab Gründe und Gelegenheit zur Abhilfe mitgeteilt. Dringliche Maßnahmen können vor einer Mitteilung erfolgen; eine Begründung folgt, soweit gesetzlich zulässig. Die Entscheidung kann über den Anbieterkontakt beanstandet werden.
Bei Apps, die über Octo Apps bereitgestellt werden, kann die bereitgestellte App gelöscht werden, wenn das Guthaben des App-Eigentümers 30 aufeinanderfolgende Kalendertage unter null bleibt. Ihr Quellcode bleibt erhalten. Bei der Löschung der bereitgestellten App gehen die in ihr gespeicherten Daten dauerhaft und unwiederbringlich verloren.
Bei ordentlicher Schließung oder Einstellung des Dienstes informiert der Anbieter vorab über den Export und ermöglicht den Erhalt verfügbarer Materialien in angemessener Weise. Ist direkter Zugriff unsicher, wird eine sichere Übermittlung genutzt, vorbehaltlich gesetzlicher Grenzen und fremder Rechte. Eine Sperrung bedeutet weder automatischen Verfall bezahlten Guthabens noch sofortige Löschung aller Daten. Ziffer 7 regelt die Abrechnung; Ziffer 11 und das Gesetz regeln Speicherung und Löschung.
14. Haftung
Die Parteien haften nach geltendem Recht. Keine Regelung schließt Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder sonstige unabdingbare Haftung aus. KI-Warnungen, Ausfälle Dritter und Prüfpflichten entlasten den Anbieter nicht von eigenen Verpflichtungen. Diese AGB enthalten weder eine allgemeine betragsmäßige Haftungsgrenze noch einen pauschalen Ausschluss mittelbarer Schäden. Höhere Gewalt wird nach Gesetz beurteilt und berechtigt nicht ohne Rechtsgrund zum Einbehalt von Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen.
15. Änderungen Und Anwendbares Recht
Jede Neufassung nennt ihr Inkrafttreten und ist speicherbar; die für eine Bestellung geltende Fassung bleibt erhalten. Wesentliche Änderungen von Preisen, Befugnissen oder Pflichten wirken nicht rückwirkend. Bestehende Verträge erfordern Zustimmung, soweit gesetzlich vorgesehen; Schweigen gilt nicht allgemein als Annahme. Die Ablehnung neuer Bedingungen beseitigt keine Rechte an bestehendem bezahltem Guthaben. Für Änderungen der Bedingungen eines Abonnementtarifs gilt Ziffer 5a.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), soweit dieses abdingbar ist; die Übersetzung ändert das anwendbare Recht nicht. Für Gerichtsstand und internationale Zuständigkeit gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Unwirksamkeit einer Klausel verdrängt kein zwingendes Recht und führt nicht automatisch zur anbieterfreundlichsten zulässigen Ersatzklausel.
16. Beschwerden
Anfragen zu Zahlungen, Ergebnissen, Zugriff oder Erstattung gehen an den gewählten Anbieter nach Ziffer 1. Bestellreferenz und Beschreibung sind hilfreich; gesetzliche Rechte hängen nicht von einem besonderen Formular ab. Der Anbieter bearbeitet Anfragen innerhalb einschlägiger gesetzlicher Fristen. Supportanfragen beschränken den Zugang zu Gerichten oder zuständigen Behörden nicht.